15.12.2014

Datenschutzerklärung in App-Stores bald Pflicht für App-Anbieter?

Mit einem offenen Brief forderte das Global Privacy Enforcement Network (GPEN) – ein informeller Zusammenschluss von Datenschutz-aufsichtsbehörden auf der ganzen Welt – App-Store-Betreiber vor einigen Tagen dazu auf, dass zu jeder von den App-Stores angebotenen App auch eine Datenschutzerklärung innerhalb der App-Stores vorhanden sein muss, sofern die App personenbezogene Daten verarbeitet.

Der offene Brief richtet sich an die sieben bekanntesten App-Stores, darunter u. a. auch Google Play und den Apple App Store. Dem Brief war eine vom GPEN im Mai 2014 initiierte und von der kanadischen Datenschutzaufsicht koordinierte internationale Prüfung von Apps auf Einhaltung der Datenschutzbedingungen vorangegangen. Dabei wurde festgestellt, dass ca. 85 Prozent der 1211 untersuchten Apps die notwendige Transparenz im Umgang mit personenbezogenen Daten vermissen ließen.

Die Datenschutzbehörden bemängeln dabei auch die bislang passive Rolle der App-Store-Betreiber. So stellt insbesondere der mitunterzeichnende Landesbeauftragte für Datenschutz Baden-Württemberg, Jörg Klingbeil, in einer Pressemitteilung klar, dass sich derjenige, der Produkte vertreibt, auch mitverantwortlich zeigen müsse, wenn es um Aufklärung und Transparenz beim Datenschutz geht. Die Prüfaktion der untersuchten Apps habe gezeigt, dass viel zu oft die Frage unbeantwortet bleibe, warum bestimmte Daten von einer App benötigt werden. Eine Datenschutzerklärung solle helfen, die Ungewissheit zu bereinigen. Aus dieser müsse eindeutig hervorgehen, welche personenbezogenen Daten gesammelt, verwendet und ggf. weitergegeben werden.